Beschulung und Selbsttests ab 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in den aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums gilt ab heute folgendes:
Ø Es ist davon auszugehen, dass alle Schüler/Innen, die in irgendeiner Form präsent sind (Wechselunterricht, Präsenzunterricht, Notbetreuung) einen Schnelltest unter Aufsicht durchführen dürfen, da sonst ein Schulbesuch NICHT möglich ist.
Ø Sollten Sie mit der Testung nicht einverstanden sein, müssen Sie ausdrücklich, schriftlich widersprechen.
Ø Eine Bescheinigung über ein negatives PCR-Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Ø Bei positivem Ergebnis des Selbsttests
- muss schnellstmöglich zur Bestätigung des Ergebnisses ein PCR-Test durchgeführt werden, idealerweise am selben Tag.
- Der Betroffene muss sich in häusliche Isolation begeben, die Eltern müssen das Gesundheitsamt über das Selbsttest-Ergebnis informieren. Das geht wie folgt: wenn möglich mit Foto oder schriftlichem Testergebnis, über ein Kontaktformular unter folgenden Link auf der Homepage des Landratsamtes Fürth https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/alias/1/positiv_schnell_einrichtung/ an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
- QR-Code zum melden eines positiven Ergebnisses.
Ø Bitte beachten Sie folgendes Schreiben des Kultusministeriums an die Elternschaft:
Ø Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf der Seite des KM: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7230/selbsttests-fuer-bayerische-schuelerinnen-und-schueler.html
Wir alle hoffen, dass durch die Teststrategie die Schule, trotz hoher Inzidenz, ein sicherer Ort für alle bleiben kann.
Ausdrücklich bedanke ich mich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis zum Wohle aller Beteiligten!
Silke Nicolai, Rin
Unterrichtsbetrieb ab 12.04.2021
Unterricht
Inzidenz in Fürth von über 100
die 5. bis 8. Klassen im Distanzunterricht, die DK 7-9 und die 9. Klassen im Wechselunterricht
Inzidenz von 50 bis 100
die 5. bis 9. Klassen, inklusive DK 5/6 und DK 7-9 im Wechselunterricht
Inzidenz von unter 50
die 5. bis 9. Klassen und beide DK-Klassen im Präsenzunterricht
Notbetreuung
- nur im Notfall, wenn es absolut keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt!
- schriftliche Anmeldung bis 13.04.2021
- ab einer Inzidenz von über 100 nur mit negativem Testergebnis; Voraussetzung ist, dass Ihr Kind völlig gesund ist!
Tests
Ab dem 12.04.2021 gilt in den Schulen eine generelle Testpflicht.
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten - sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung - müssen künftig zwei Mal pro Woche einen negativen PCR-, Schnelltest vorlegen. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Selbsttests werden die Kinder, unter Aufsicht, direkt in der Schule selbst durchführen. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest kann nicht akzeptiert werden.
Für diesen Selbsttest in der Schule ist Ihre Einverständniserklärung unbedingt notwendig. Sie können die Erklärung hier herunterladen. Ohne Ihr Einverständnis kann der Selbsttest nicht durchgeführt werden und Ihr Kind darf auch die Schule nicht besuchen. Es muss nach Hause geschickt werden. (Siehe auch: km.bayern.de)
Schüler/Innen bei denen ein positives Testergebnis erscheint, müssen sofort isoliert und von den Eltern schnellstmöglich von der Schule abgeholt werden.
Da ein positiver Selbsttest wegen der Fehlerquote nicht zwingend eine Infektion bedeutet, soll im Anschluss ein PCR-Test gemacht werden. Die negativ getesteten Klassenkameraden können im Normalfall vorerst weiter am Unterricht teilnehmen.
Was passiert, wenn jemand die Testpflicht verweigert?
Die Schulpflicht kann nur durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht oder im Distanzlernen erfüllt werden; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.
Über Änderungen werden Sie umgehend informiert.
Selbsttests an Schulen
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die bayerische Staatsregierung hat für die Schulen ein freiwilliges Testkonzept entworfen. Die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem angehängten Elternbrief aus dem Kultusministerium. Genauere Ausführungen, wie, wann, welche speziellen Tests und in welchem Umfang die Testungen an der OSM stattfinden werden, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht liefern, da uns noch keine konkreten Informationen und auch keine Schnelltests zur Verfügung stehen und wir auch nicht wissen, wann diese an der Schule eintreffen werden.
Um gut planen zu können, möchten wir Sie aber bitten, uns über beiliegenden Rückmeldebogen zurückzumelden, ob Ihr Kind an der freiwilligen Testung teilnehmen soll.
Wir danken für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Unterricht nach den Osterferien
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie Informationen des Kultusministeriums zum Unterricht nach den Osterferien:
Unterrichtsbetrieb an den Schulen
Sobald wir genauere und aktuelle Mitteilungen erhalten, werden diese wieder auf unserer homepage veröffentlicht.
Bitte beachten Sie auch die Website des Ministeriums: https://www.km.bayern.de/
Mit besten Grüßen und dem Wunsch, dass Sie die Ostertage etwas durchatmen können!
Online Treffen der externen QA-Teilnehmer
Liebe externen QA-Teilnehmerinnen und QA-Teilnehmer,
am Montag den 22.03.2021 um 14:00 Uhr ist ein ONLINE-Treffen für alle externen QA-Teilnehmer. Eine Einladung solltet ihr bereits per E-Mail bekommen haben. Wer noch keine Einladung per E-Mail bekommen hat, meldet sich umgehend bei Herrn Reichel über folgende E-Mail-Adresse:
Wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, 15.03.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
so geht es nun weiter:
- Unterrichtsbetrieb:
- Wenn die Inzidenz am Freitag UNTER 100 liegt, findet Wechselunterricht in ALLEN Jahrgangsstufen ab 15.03.21 statt.
- Ab diesem Zeitpunkt ist der Betrieb dann immer für 1 ganze Woche gültig, sofern das Gesundheitsamt nicht etwas anderes entscheidet. Auch zukünftig soll der „Freitagswert“ gültig sein.
- Ausnahme: ab 15.03.21 sind die Klassen 9a, 9b und DK 7-9, auch bei einer Inzidenz ÜBER 100 im Wechselunterricht vor Ort. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass insbesondere der
Unterricht
im berufsorientierenden Zweig in den Klassen 9a und 9b zuverlässig besucht wird, da dies Hauptprüfungsfach für den Abschluss ist.
- Angekündigte, schriftliche Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5 – 8 finden bis zu den Osterferien NICHT statt. Andere Leistungsnachweise werden in pädagogischer Verantwortungen
erhoben.
- Notbetreuung:
- Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Notbetreuung ausschließlich für die Kinder vorbehalten ist, die gar keine andere Möglichkeit zur Betreuung haben!
- Falls sich anwesende SchülerInnen Anweisungen widersetzen, Arbeitsaufträge nicht erfüllen oder sich nicht an alle geltenden Hygieneregeln halten, werden Ordnungsmaßnahmen seitens der
Schulleitung ergriffen.
Hoffentlich kehrt bald ein bisschen mehr Normalität ein……
Ich freue mich, egal wann, alle persönlich wieder zu sehen!
Wir danken Ihnen für die Unterstützung und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Gesundheit!
Silke Nicolai, Rin
Essensgeld für den Ganztag bitte aussetzen!
Sehr geehrte Eltern,
Bitte die Zahlungen für das Essen im Ganztag weiter aussetzen bis Sie neue Informationen von der Schule erhalten.
Vielen Dank
Beschulung ab 22.02.21
Werte Eltern, liebe SchülerInnen,
ab Montag, 22.02.2021 erfolgt die sukzessive Rückkehr in den Präsenzunterricht.
Es findet im täglichen Wechsel Präsenzunterricht mit halbierter Klassenstärke statt. Dies betrifft ausschließlich 9a, 9b und DK 7-9.
Die Anfangs- und Schlusszeiten sind wieder gestaffelt. Detaillierte Informationen erhalten die SchülerInnen über ihre Klassleitungen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und hoffen, dass es bald wieder aufwärts geht!