Aktuelle Mitglieder
- Ralf Böschel (Vorsitzende)
- Annabelle Luschert (stellv. Vorsitzende)
- Aslihan Acar
- Sevda Osmaniye
- Monika Fehr
- Alexander Schulz
- Jasmina Kubat
- Yvonne Dietsch
- Walter Junker
- Malvina Asenova
- Manuel Wallenhauer
Wir sind für Sie erreichbar unter: osmelternbeirat@gmail.com
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
Okul veliler kurulunun görevleri:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
- Okul ile ebevynleri biraraya getirmek
- Okul icin önem tasiyan her hususta okula danismanlik
- Kurulun görevleri ve haklari yasal olarak sabittir
- Ögrenci ebevynlerini menfaatleri dogrultusunda temsil, ebevynlere bilgi alisverisi ve söz hakki
- imkan sunumu, ebevyn ve ögretim üyeleri arasinda iltibat bagini güclendirme, ebevynlerin talep
- öneri ve tavsiyelerinde danismanlik, ögretim arac secimi ve kullanimi hususunda danismanlik
Kann der Elternbeirat etwas erreichen?
Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt.
https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html
Soll ich mich zum Elternbeirat wählen lassen?
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre an den Mittelschulen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.