Aktuelle Mitglieder

  • Ralf Böschel (Vorsitzende)
  • Annabelle Luschert (stellv. Vorsitzende)
  • Aslihan Acar 
  • Sevda Osmaniye
  • Monika Fehr
  • Alexander Schulz
  • Jasmina Kubat
  • Yvonne Dietsch
  • Walter Junker
  • Malvina Asenova
  • Manuel Wallenhauer 

Wir sind für Sie erreichbar unter: osmelternbeirat@gmail.com

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

Okul veliler kurulunun görevleri:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
  • Okul ile ebevynleri biraraya getirmek
  • Okul icin önem tasiyan her hususta okula danismanlik
  • Kurulun görevleri ve haklari yasal olarak sabittir
  • Ögrenci  ebevynlerini  menfaatleri  dogrultusunda  temsil,  ebevynlere  bilgi  alisverisi  ve  söz  hakki
  • imkan  sunumu,  ebevyn ve ögretim  üyeleri  arasinda  iltibat bagini  güclendirme, ebevynlerin  talep
  • öneri ve tavsiyelerinde danismanlik, ögretim arac secimi ve kullanimi hususunda danismanlik

Kann der Elternbeirat etwas erreichen?

Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen.  Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt.
https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html

Soll ich mich zum Elternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre an den Mittelschulen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.